Marktanreizprogramm
Neue Förderkonditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm in Kraft
Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Bitte beachten Sie, dass einige der
Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei
einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des
Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in
Anspruch nehmen.
Welche wesentlichen Änderungen wurden bei den Förderkonditionen vorgenommen? Solarkollektoren
- Befristete Erhöhung der Basisförderung für
Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach
beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m².
- Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus
für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne
Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der
degressiv ausgestaltet ist. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30.
Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
- Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus
Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro
bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
Biomasseanlagen
- Wiedereinführung der Förderung von
emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur Anträge für
Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe
Staubemissionen nachweisen können. Als Fördervoraussetzung muss ein
Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³
eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden
Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung
beträgt pauschal 1.000 Euro.
- Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen
mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und
Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Wärmepumpen
- Die technischen Förderanforderungen wurden
überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen
reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und
Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei
Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei
Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5
Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
- Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen
anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf
Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der
Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige
Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400
Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei
Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Ab wann gelten die neuen Konditionen?
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen
Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt
nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für
bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen
Richtlinien maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen,
versichern Sie sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen
mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW
(und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum
kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn
des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine
Förderung bei der KfW gestellt wurde). Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Einige der technischen Förderanforderungen wurden
verändert. Dies gilt insbesondere für die Förderung von effizienten
Wärmepumpen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche
Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind. Verfügbare Haushaltsmittel
Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel unter www.bafa.de Auskunft. Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 - 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
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