Ihr Meisterbetrieb für Heizung und Sanitär in Rodgau 52 Jahre Herbert Berg |
News10.08.2015
Mehr Geld vom Staat für neue Heizungen
Die Förderbank der Bundesregierung, die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), weitet ihre Förderung für die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen aus. Seit dem Stichtag 1. August 2015 gelten neue Bedingungen für das Programm „Energieeffizient Sanieren“, das Anreize schafft, den Energieverbrauch von Gebäuden durch Investitionen zu reduzieren. Ab sofort werden auch Wohngebäude gefördert, die vor Februar 2002 gebaut wurden; bislang waren die Baujahre ab 1995 ausgeschlossen. Von den neuen Förderbedingungen profitieren auch Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage erneuern: Wer seine Heizung optimiert oder austauscht, damit sie weniger Energie verbraucht, kann dafür erstmalig einen vergünstigten KfW-Kredit für „energieeffiziente Einzelmaßnahmen“ beantragen. Gefördert werden nicht nur direkte Arbeiten an der Heizungsanlage, sondern beispielsweise auch das Anbringen neuer Fliesen oder Fensterbänke – und zwar mit bis zu 50.000 Euro. Wird der Förderantrag bewilligt, gewährt die Bank ihren Kredit mit einem Jahreszins von 0,75 Prozent und einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent. „Das heißt: Wer sich für die Heizungsmodernisierung 10.000 Euro leiht, muss der KfW davon nur 9.250 Euro plus Zinsen zurückzahlen. 750 Euro gibt es geschenkt“, rechnet Dr. Michael Herma vom Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ vor. Diesen neuen Tilgungszuschuss gibt es unter anderem auch für Umbauten an Lüftungsanlagen. Orientierungshilfe online: kostenlose Datenbank Auf www.intelligent-heizen.info können sich Verbraucher näher über die Förderung durch die KfW und andere Stellen informieren. Neben der KfW-Bank unterstützt zum Beispiel auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Investition in eine neue Heizungsanlage. Die kostenlose Datenbank auf www.intelligent-heizen.info hilft Verbrauchern, sich zu informieren und das passende Förderprogramm zu finden. |