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News

27.02.2025
Energetische Sanierung
Neue Musterbescheinigung 2025

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren lässt, kann Steuern sparen – vorausgesetzt, er besitzt eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Handwerksbetriebe müssen dafür die aktuelle Musterbescheinigung ausfüllen.

Lässt ein Eigenheimbesitzer an seinem Zuhause energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, winkt bei Abgabe einer Steuererklärung eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Und diese sieht wie folgt aus: Ab dem Jahr der Fertigstellung und in den folgenden beiden Jahren gibt es eine Steueranrechnung in Höhe von 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung, maximal 40.000 Euro.

Bescheinigung der energetischen Sanierung ein Muss

Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass das Finanzamt grünes Licht für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gibt, ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens, dass tatsächlich energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Wichtig: Seit 1. Januar 2025 müssen die Fachunternehmen, die energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, eine neue Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums nutzen. Diese neue Musterbescheinigung kann einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2024 (Az. IV C 1 – S 2296-c/20/10003:008) entnommen werden.

Steuertipp: Fachunternehmer sollten sich also unbedingt an die neuen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums in puncto Musterbescheinigung halten. Denn wird eine veraltete Bescheinigung genutzt, wird das Finanzamt dem Eigenheimbesitzer die Steueranrechnung versagen und das Fachunternehmen müsste dann erneut die Bescheinigung ausfüllen. Diese doppelte Arbeit lässt sich nur bei Benutzung der neuen Bescheinigung vermeiden. dhz